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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. General:

1. 1. Das Folgende gilt für alle unsere Angebote bei allen Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen der Liv Systems, Ltd.

1. 2. Käufer oder andere Bedingungen als allgemeine Verkaufsgespräche gelten nur, wenn sie von Liv Systems d.o.o. schriftlich bestätigt wurden.

1. 3 Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Liv Systems, d.o.o. schriftlich bestätigt wurden. Wie geschrieben, haben sie uns auch unsere Bestätigung per Fax oder E-Mail geschickt.

1. 4. Die bestätigte Vereinbarung über die Annullierung von offiziellen Punkten aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Liv Systems d.o.o. hatte keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Punkte, die diese Gespräche bestimmten.

1. 5. Der Käufer ist auch bei Personenbesuchen, spätestens nach Erhalt der von den anerkannten Vertriebsgesellschaften Liv Systems, Ltd. anerkannten Ware, der Kunde.

2. Ausschreibungen, Verträge:

2. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Käufers ist für uns nach unseren schriftlichen Anweisungen verbindlich.

2. 2. Eine Rechnung gilt als Personenprüfung. Zu diesem Zeitpunkt beginnen unsere Prognosen mit der täglichen Zahlung des Rechnungsbetrages.

2. 3. Dem Angebot der beigefügten Skizze sind Unterlagen, technische Zeichnungen in anderen Anhängen beigefügt, so dass sie für uns nur dann verbindlich sind, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich angegeben sind. Diese Anhänge können vom Käufer persönlich formell verwendet werden und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2. 4. Gegenüber den Käufern der Stornierung der Bestellung ist sie verpflichtet, Liv Systems d.o.o. alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit demselben Übernehmer bis zum Datum der Kündigung anfallen.

2. 5. Der Mindestbestellwert der Ware betrug mindestens xxxx EUR.

2.6. Im Falle einer Rückrufaktion sind die Mitarbeiter des Käufers verpflichtet, die Ware innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist zurückzuholen. Bei Liv Systems, d.o.o., bestimmen wir nach eigenem Ermessen die Lieferzeit oder sogar den Prozentsatz, den wir bis zur Lieferung der restlichen Ware feststellen müssen. Die Zahlungsfrist für den Rest läuft mit den täglichen Warenspitzen.

3. Eigentumsvorbehalt:

3. 1. Wir behalten uns das Eigentum vor, die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf die gelieferte Ware zu erfüllen oder ganz zu erfüllen, einschließlich der Zahlung etwaiger überfälliger Gebühren und Verzugszinsen.

4. Garantie der Qualität der Lieferungen und der gelieferten Waren:

4. 1. Wir garantieren die Qualität oder Unversehrtheit der gelieferten Ware im Sinne und in Übereinstimmung mit den Katalogdaten und nach den vorherigen schriftlichen Vereinbarungen.

4. 2. Der Käufer kann die quantitative oder qualitative Abweichung der gelieferten Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzeigen oder bewerben.

4. 3. Versteckte Mängel oder versteckte Qualitätsabweichungen kann der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen oder anzeigen.

4. 4. Im Falle einer vorherigen technischen Abnahme der Ware (Ziffer 4.5.) hat der Käufer keinen Anspruch auf nachträgliche Reklamation der Ware, außer bei einem versteckten Mangel.

4. 5. Auf unser Verlangen hat der Käufer die beworbene Ware oder einzelne Artikel unverzüglich zurückzugeben, um die Berechtigung der Reklamation festzustellen. Andernfalls verliert der Käufer das Recht, sich zu beschweren oder geltend zu machen.

4. 6. Wird die Reklamation des Kunden für berechtigt befunden, sind wir verpflichtet, sie so schnell wie möglich, d.h. so schnell wie möglich zu beseitigen.

4. 7. Wir berücksichtigen keine Beschwerden, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch und unbefugter oder unsachgemäßer Installation, unbefugter oder unsachgemäßer Manipulation am Produkt selbst, aufgrund unsachgemäßer Inbetriebnahme sowie aufgrund unsachgemäßer, fehlerhafter oder fahrlässiger Hand ergeben.

5. Produktgarantie:

5. 1. Wir übernehmen solche Produktgarantien, wie wir sie von unserem Lieferanten erhalten haben.

5. 2. In den unter 7.7 beschriebenen Fällen übernehmen wir keine Produktgarantie.

5. 3. Wir übernehmen die Produktgarantie nur, wenn wir das Produkt montieren. In diesem Fall und im Falle einer berechtigten Reklamation übernehmen wir alle Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des Produkts gegen ein fehlerhaftes Produkt, einschließlich der Kosten für die direkte Reparatur oder den Abbau und die Installation, wenn sie im Verhältnis zum Wert des beworbenen Produkts stehen. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Behebung dieser Mängelrüge einzuräumen.

5. 4. In keinem Fall übernimmt Liv Systems, Ltd. o. o. o. einen Gewährleistungsanspruch und eine Haftung für Schäden durch Einkommensverluste, die durch Unterbrechung oder Produktionsunterbrechung entstehen.

5. 5. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Garantie müssen schriftlich unter Angabe der Art des Mangels, des Zeitpunktes des Auftretens des Mangels und der zur Identifizierung des Produkts erforderlichen Informationen geltend gemacht werden. Die Richtigkeit der Angaben und die Umstände des Fehlers sind von unserem Spezialisten am Ort des Fehlers zu überprüfen.

6. Haftung für Schäden:

6. 1. Wenn nach den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Liv Systems, d.o.o. anderweitig und soweit wir für Schäden haften, haften wir für Schäden bei nachgewiesener Vertragsverletzung oder nachgewiesener Verletzung anderer schriftlicher Vereinbarungen, nur bei Schäden während der Produktgarantiezeit und auf der Grundlage und im Rahmen der verbindlichen Produktgarantie.

6. 2. Bei nachgewiesener Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen ist die Schadensersatzhaftung auf den typischen Rechtspraktikschaden beschränkt, es sei denn, sie beruht auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. 3. Für die Ware beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Ware zustehenden Ansprüche, soweit sich aus Sicht der Produzentenhaftung keine weitere Gewährleistung nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt.

6. 4. Der Nachweis der Schadensersatzpflicht und des Anspruchs auf Schadenersatz obliegt dem Käufer.

7. Streitbeilegung:

7. 1. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Slowenien.

7. 2. Für die Beilegung aller Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Koper zuständig.

 

 

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